Oberstes Ziel der Grundschule ist es, die Kinder an lebenslanger
Lernfreude heranzuführen. Selbstvertrauen, Leistungszuversicht und
die Freude am entdeckenden Lernen zu erhalten und zu festigen steht
dabei im Vordergrund.
Im ersten Schuljahr werden die
Lernziele auf unterschiedlichste Weise überprüft. Die Eltern
können in einem Elterngespräch alles über die Leistungen
ihrer Kinder erfahren.
Im zweiten Schuljahr werden
die Kinder an Testsituationen herangeführt. In der zweiten
Hälfte des Jahres werden diese schriftlichen Lernzielkontrollen in
den Fächern Sprachen und Mathematik durchgeführt. Sie als
Eltern erhalten von uns eine entsprechende Leistungsdarstellung.
Im dritten Schuljahr erhalten
die Kinder ein Halbjahreszeugnis und ein Versetzungszeugnis. Diese
beinhalten auch Hinweise zum Arbeits- und Sozialverhalten Ihres Kindes,
sowie Aussagen zur Lernentwicklung. Ferner enthalten diese Zeugnisse
auch Zensuren für die einzelnen Fächer.
Im vierten Schuljahr erhalten
die Schüler mit dem Halbjahreszeugnis eine zu begründende
Empfehlung für die Schulform, die aus unserer Sicht für die
weitere schulische Förderung geeignet erscheint.
Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere
Schulform mit Einschränkung geeignet, wird auch diese mit dem
genannten Zusatz im Zeugnis benannt. Sie als Eltern entscheiden dann
über den weiteren Bildungsgang ihres Kindes.
Selbstverständlich stehen werden wir Sie bei diesem Prozess
individuell begleiten.
Ein kurzer Hinweis sei an dieser Stelle erlaubt: Das in der
Verantwortung der beteiligten Schulen und der Schulaufsicht liegende
Übergangsverfahren wird in der Ausbildungsordnung geregelt.
Die abschließende Entscheidung über eine offensichtliche
Nichteignung trifft das Schulamt auf der Grundlage des
Prognoseunterrichts.
Zu allen Zeugnisausgaben stehen Ihnen die Klassenlehrerinnen gerne
für ein Zeugnisgespräch zur Verfügung. Spreche Sie uns
an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit uns.
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