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Pädagogische Leistungserziehung in der Grundschule

Oberstes Ziel der Grundschule ist es, die Kinder an lebenslanger Lernfreude heranzuführen. Selbstvertrauen, Leistungszuversicht und die Freude am entdeckenden Lernen zu erhalten und zu festigen steht dabei im Vordergrund.

Im ersten Schuljahr werden die Lernziele auf unterschiedlichste Weise überprüft. Die Eltern können in einem Elterngespräch alles über die Leistungen ihrer Kinder erfahren.
Im zweiten Schuljahr werden die Kinder an Testsituationen herangeführt. In der zweiten Hälfte des Jahres werden diese schriftlichen Lernzielkontrollen in den Fächern Sprachen und Mathematik durchgeführt. Sie als Eltern erhalten von uns eine entsprechende Leistungsdarstellung.

Im dritten Schuljahr erhalten die Kinder ein Halbjahreszeugnis und ein Versetzungszeugnis. Diese beinhalten auch Hinweise zum Arbeits- und Sozialverhalten Ihres Kindes, sowie Aussagen zur Lernentwicklung. Ferner enthalten diese Zeugnisse auch Zensuren für die einzelnen Fächer.

Im vierten Schuljahr erhalten die Schüler mit dem Halbjahreszeugnis eine zu begründende Empfehlung für die Schulform, die aus unserer Sicht für die weitere schulische Förderung geeignet erscheint.
Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform mit Einschränkung geeignet, wird auch diese mit dem genannten Zusatz im Zeugnis benannt. Sie als Eltern entscheiden dann über den weiteren Bildungsgang ihres Kindes. Selbstverständlich stehen werden wir Sie bei diesem Prozess individuell begleiten.

Ein kurzer Hinweis sei an dieser Stelle erlaubt: Das in der Verantwortung der beteiligten Schulen und der Schulaufsicht liegende Übergangsverfahren wird in der Ausbildungsordnung geregelt.
Die abschließende Entscheidung über eine offensichtliche Nichteignung trifft das Schulamt auf der Grundlage des Prognoseunterrichts.

Zu allen Zeugnisausgaben stehen Ihnen die Klassenlehrerinnen gerne für ein Zeugnisgespräch zur Verfügung. Spreche Sie uns an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit uns.

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